Auf der US-Enthüllungsplattform „Public Intelligence“ ist ein hochinteressanter
Forschungsbericht nebst
Präsentation über „Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg“ aufgetaucht – leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verlängert worden
sind. Der Bericht gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs.
So funktioniert der Kfz-Massenabgleich
Dem Bericht zufolge kommen in Brandenburg zurzeit fünf stationäre und drei mobile Geräte zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz. In 98% der Fälle werden die ortsfesten Geräte aktiviert, in 2% der Fälle werden die stationären mobilen Geräte herangezogen. Brandenburg nennt seine Technik „Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY)“.
Das Erkennungssystem speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug
1. ein Foto (von hinten aufgenommen),
2. das eingelesene Kfz-Kennzeichen,
3. das Ausstellungsland des Kennzeichens,
4. das Trefferdatum mit Uhrzeit,
5. den Standort,
6. eine interne Identifikationsnummer (LD) und
7. den Status (Treffer).
Das brandenburgische Gesetz erlaubt allerdings nur, „die Kennzeichen von Fahrzeugen“ zu erheben. In der Sachverständigenanhörung im brandenburgischen Landtag habe ich ohne Erfolg darauf
hingewiesen, dass die Erhebung der weiteren Daten (z.B. Foto, Zeit, Ort) ohne besondere gesetzliche Ermächtigung unzulässig ist.
Die erfassten Daten werden von den stationären Geräten in Echtzeit an einen Zentralserver übermittelt. Wie die Übermittlung erfolgt und ob sie gesichert ist, gibt der Bericht nicht an. Wenn der Zentralserver die Übereinstimmung eines eingelesenen Kennzeichens mit der Fahndungsliste zu erkennen glaubt, werden die Daten an eine Zentralstelle in Frankfurt/Oder weitergeleitet. Andernfalls werden die Daten gelöscht.
Verzehnfachung des Kfz-Massenabgleichs binnen zwei Jahren
Mithilfe dieser Technik rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2009 545mal den Fahrzeugverkehr, 2010 schon 2.479mal. Die Einsatzhäufigkeit habe „nahezu kontinuierlich von Monat zu Monat zugenommen“, so der Bericht. Im Vergleich von Januar 2009 zu Dezember 2010 hätte sich die Zahl der Einsätze mehr als Verzehnfacht. Inzwischen gebe es „praktisch keine völlig überwachungsfreien Tage mehr“. Dies spricht den Aussagen von Politikern der rot-roten Landeskoalition, aber auch der Auftragsforscher des Max-Planck-Instituts Hohn, wonach von der Befugnis „zurückhaltend“ oder „maßvoll“ Gebrauch gemacht werde.
Massenabgleich wegen Diebstählen?
Brandenburg ist stolz auf sein vermeintlich restriktives Gesetz zum Kfz-Massenabgleich, das eine Anwendung der Maßnahme nur in bestimmten Fällen – beispielsweise zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben – erlaubt. Wer meint, der Kfz-Massenabgleich werde dementsprechend schwerpunktmäßig zum Schutz von Menschen oder zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt, der irrt: Fast durchweg (zu 93%) wird der Fahrzeugverkehr zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen gerastert. Nur 5% der Abgleiche dienen der Abwehr von Gefahren, 2% der Einsätze der Verfolgung einer anderen Straftat als Kfz-Diebstahl.

Wird in Brandenburg ein Kfz-Diebstahl gemeldet, so wird 24 Stunden lang mithilfe des Massenabgleichs nach diesem Kennzeichen gefahndet (sog. „Eilfahndung“). Über 1.800 solcher Diebstahlsfahndungen verzeichneten die Forscher im Untersuchungszeitraum – doch nur 28mal wurde das gesuchte Fahrzeug gemeldet. Zu 98% war die Diebstahlsfahndung also von vornherein erfolglos. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn kein halbwegs intelligender Autodieb wird sich mit dem Originalkennzeichen des gestohlenen Fahrzeugs auf die Autobahn begeben.
Erfolge „nicht in hinreichender Anzahl“ feststellbar
Wenn in der Zentrale ein Treffer angezeigt wird, bedeutet dies noch nicht die Sicherstellung des gestohlenen Fahrzeugs. Die Frage, in wievielen der 28 Trefferfällen eine Sicherstellung gelang, beantwortet der teure Forschungsbericht wie folgt:
„Folgemaßnahmen […] konnten auf der Basis der verfügbaren Unterlagen nicht in hinreichender Anzahl erkannt werden.“
Im Klartext: Es ist nur vereinzelt ersichtlich, dass auf Treffermeldungen überhaupt reagiert wurde. Ob aufgrund des Kfz-Massenabgleichs auch nur ein Fahrzeug beschlagnahmt wurde, ist nicht bekannt.
Illegale Praxis
Der Einsatz des Kfz-Massenabgleichs zur Aufklärung bloßer Fahrzeugdiebstähle in Brandenburg ist rechtswidrig. Die Polizei und auch die Forscher des Max-Planck-Instituts wollen die Praxis mit §
100h Abs. 1 S. 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung rechtfertigen, der eine „Observation“ mit „technischen Mitteln“ erlaubt. Diese Vorschrift deckt aber keinen Kfz-Massenabgleichs ab.
§ 100h StPO erfüllt nicht ansatzweise die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich. Dies zuzulassen, war nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen. Vielmehr hat die Bundesregierung
ausgeführt, der Einsatz eines Kennzeichenlesesystems könne (nur) „im Rahmen der Einrichtung einer Kontrollstelle nach
§ 111 StPO unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht kommen, wenn es sich im Einzelfall um eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme handelt“. Kfz-Diebstähle erfüllen die Voraussetzungen des
§ 111 StPO nicht. Der Bundesgesetzgeber hat zurecht keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Fällen eines bloßen Diebstahls zugelassen.
Durchleuchtung von Fußballfans
Neben der Suche nach entwendeten Fahrzeugen werden Kfz-Kennzeichen teilweise auch zu weitaus diffuseren Zwecken abgeglichen, nämlich an Orten und bei Veranstaltungen, die als „gefährdet“ oder als „gefährlich“ angesehen werden. Abgeglichen wird beispielsweise vor Fußballspielen, weil „rivalisierende Gruppen der konkurrierenden Vereine aufeinandertreffen könnten“. Aber auch an „Rockertreffpunkten“ werden die Anreisenden gescannt, so etwa während einer „Jack Daniels Night“ oder eines „Memory Run“ des Bandidos MC, während Gründungsfeiern, „City Runs“ oder gar einer Geburtstagsfeier der „Hells Angels“ und sogar vor einer „Rockerhochzeit“.
Bei solchen Gelegenheiten wird keineswegs gezielt nach einer Person gesucht, die man festnehmen oder des Platzes verweisen will. Gesucht wird vielmehr allgemein nach Personen, welche die Polizei „Risikogruppen“ wie „Gewalttäter Sport“, „Hooligans“, „Rechtsradikale“ oder „Rocker“ zurechnet. Eine Durchsuchung dieser Personen könnte zu interessanten Ergebnissen führen, so das Kalkül der Polizei.
Beispielsweise wurde unter den am 6.3.2009 zu einem Fußballspiel zwischen Hertha BSC und dem FC Energie Cottbus Anreisenden nach einer Rekordzahl von 4.192 „verdächtigen Kennzeichen“ gesucht, wobei es sich wohl um einen Auszug aus der Datei „Gewalttäter Sport“ gehandelt hat. Auch vor einem „Rockertreffen“ wurde einmal pauschal nach 3.615 „Risikopersonen“ gesucht.
Bei einer so breitflächigen Fahndung verwundert es nicht, dass es „teilweise zu mehreren Hundert Treffermeldungen“ kam. Ob und wie oft die Polizei auf die Meldungen allerdings reagierte und Folgemaßnahmen einleitete, ist nicht bekannt. Dass mithilfe solcher breitflächiger Maßnahmen jemals eine konkrete Gefahr abgewendet worden sei, betätigt der Bericht nicht. Sicher ist nur, dass Folgemaßnahmen den Unterlagen nicht in „hinreichender Zahl“ zu entnehmen waren.
Dass Brandenburg vor vermeintlich „gefährlichen“ oder „gefährdeten“ Veranstaltungen vollkommen ungezielt nach angeblichen „Risikopersonen“ sucht, halte ich für rechtswidrig. In diesen Fällen fehlt es an der in Brandenburg gesetzlich vorausgesetzten (§ 36a bbgPolG) „gegenwärtigen Gefahr“. Die auf bloße Erfahrungssätze und Wahrscheinlichkeiten gestützte Annahme, Personen könnten gewalttätig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte für das Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenwärtige Gefahr ist nur eine solche, die gegenwärtig besteht und sich jederzeit realisieren kann (nicht erst auf einer späteren Versammlung). Es genügt nach dem brandenburgischen Gesetz nicht, dass anlässlich eines allgemeinen Abgleichs mit Fahndungsdateien gegenwärtige Gefahren erst festgestellt werden könnten. Auch „unmittelbar bevor“ steht eine Straftat nur, wenn sie bereits geplant ist, nicht aber, wenn nur möglicherweise der Entschluss zu einer Straftat (Körperverletzung usw.) erst noch gefasst werden könnte. Von § 36a bbgPolG gedeckt ist sodann nur die gezielte Suche nach einem (tatsächlichen und bekannten) Störer, nicht nach angeblichen „Risikopersonen“. Die „zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten“ dürfen laut Gesetz nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tatsächlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht oder die eine Straftat vorhaben. Von der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Brandenburgische Polizei weit entfernt.
Bewegungsprofile: Der „Aufzeichnungsmodus“
Sehr problematisch ist auch, dass die Kfz-Scanner über 20mal nicht zum Abgleich der passierenden Fahrzeuge mit einer Fahndungsliste, sondern zur Aufzeichnung der Kfz-Kennzeichen sämtlicher passierender Fahrzeuge eingesetzt wurde (sog. „Aufzeichnungsmodus“). Ziel dieser Praxis seien „längerfristige Observationen“, meist im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Kennzeichenerfassung erfolge in solchen Fällen über Tage, Wochen oder Monate hinweg. Rechtsgrundlage soll die Strafprozessordnung sein. Es sollen richterliche Anordnungen der Maßnahmen vorgelegen haben.
Fehleranfällige Technik
4% der Kennzeichen werden falsch eingelesen, etwa wegen Verschmutzung oder Abdeckung von Kennzeichen, aber auch, weil Leerzeichen und Bindestriche nicht erkannt werden. „BI-N 1″ wird beispielsweise als identisch mit „B-IN 1″ angesehen. 4% hört sich nicht nach einer hohen Fehlerquote an, jedoch erfasst jedes Gerät stündlich 2.000 Kennzeichen. Bei fünf über 24 Stunden eingesetzten Geräten kommt es so zu 9.600 falsch eingelesenen Kennzeichen.
Die fehleranfällige Technik führt nicht nur dazu, dass die Arbeitszeit von Polizeibeamte immer wieder durch Fehlmeldungen von vermeintlich gesuchten Kennzeichen in Anspruch genommen wird (wie viele Falschmeldungen es sind, hat der Forscher nicht festgestellt). Vielmehr werden immer wieder auch die Kennzeichen von Fahrzeugen, die tatsächlich zur Fahndung ausgeschrieben sind, trotz Passierens der Scanner nicht erkannt und gemeldet.
Versteckspiel
Niemand erfährt, wann sein Kennzeichen wo abgeglichen wird. Die Polizei sieht darin kein Problem. Es handele sich um eine offene Maßnahme, weil „für die Bürger ersichtlich ist, dass überhaupt irgendeine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wird. Um welche Maßnahme es sich dabei genau handelt, muss für den Bürger nicht erkennbar sein.“ Mit anderen Worten: Wenn die Polizei am Straßenrand steht oder ein Gerät aufhängt, hat es den Bürger nicht zu interessieren, was da eigentlich genau mit den eigenen Daten geschieht.
Katastrophale Bilanz
Wo gezielt nach gefährdeten Personen oder Tatverdächtigen gesucht wird, führt der Abgleich vereinzelt zum Erfolg. So konnte eine „suizidgefährdete Person“ aufgegriffen werden. Auch eine Person, die im Verdacht einer Tötung stand, wurde gefasst. Ferner wird berichtet, ein Waffendiebstahl sei verhindert und ein mutmaßlicher Bandendieb festgenommen worden. Dabei kann es sich aber auch um Zufallstreffer gehandelt haben, wie sie bei zufälligen Kontrollen immer wieder auftreten. Ob der Waffendieb wegen eines entsprechenden Verdachts zur Fahndung ausgeschrieben war oder ob er nur zufällig anlässlich eines anderweitigen Treffers angetroffen wurde, erschließt sich aus dem Bericht beispielsweise nicht.
Insgesamt ist die Erfolgsbilanz des Kfz-Massenabgleichs katastrophal: Nur 54 von über 2.000 Abgleichen erbrachten überhaupt Treffermeldungen, so dass 98% der Einsätze von vornherein erfolglos blieben. Selbst die beauftragten Forscher bezeichnen dies als „insgesamt geringe Trefferquote“. Und auf wieviele dieser spärlichen Treffer die Polizei reagierte, wie viele Fahrzeuge sie kontrollierte und wie häufig dadurch letztlich eine Gefahr abgewendet oder eine Straftat aufgeklärt wurde, bleibt vollends im Dunkeln.
Dem mangelnden Nutzen steht ein hoher Einsatz an finanziellen Mitteln und Personal gegenüber, das zu anderen Zwecken sinnvoller eingesetzt werden könnte. Hinzu kommt ein massiver Eingriff in Bürgerrechte unbescholtener Autofahrer, der etwa im Vorfeld vermeintlich „gefährlicher“ Demonstrationen eine rechtsstaatlich gefährliche Abschreckungswirkung entfalten kann. Wenn man zu Demonstrationen nur noch nach Erfassung des eigenen Kfz-Kennzeichens anreisen kann, werden viele Menschen zuhause bleiben.
Ungeachtet einiger interessanter Erkenntnisse ist das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht mit seinem Forschungsbericht weit hinter seinen eigenen Zielen zurückgeblieben. Geplant war ursprünglich eine Untersuchung der folgenden Fragen:
- Wie groß war der durch den Massenabgleich ausgelöste Personalaufwand?
- Wieviele Treffermeldungen gab es? Wieviele davon waren Falschmeldungen? (Wieviele Fahrzeuge abgeglichen wurden, sollte von vornherein nicht in Erfahrung gebracht werden.)
- Welche Trefferquote wurde erzielt?
- Führten Treffermeldungen zu einer Anschlussmaßnahme?
- Führten Anschlussmaßnahmen zu irgend einem konkreten Ergebnis, z.B. zur Abwehr einer Gefahr, Verhinderung einer Straftat, Festnahme einer Person oder sonstigen weiteren Maßnahme?
Keine dieser Fragen beantwortet das Gutachten. Damit ist in gerade einmal einem Fall (suizidgefährdete Person) nachgewiesen, dass der Kfz-Massenabgleich dazu geführt hat, dass eine Gefahr, welche den Anlass für einen Kennzeichenabgleich gebildet hat, tatsächlich abgewendet worden ist.
Andere Bundesländer ziehen daraus Konsequenzen: Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ermächtigen ihre Polizei nicht zum Kfz-Massenabgleich. Weitere Bundesländer wenden entsprechende Befugnisse nicht an und setzen ihre Ressourcen für erfolgversprechendere, gezieltere Maßnahmen ein. Leider hat die rot-rote Koalition in Brandenburg diese Chance verpasst.
Exkurs: Neues zur Vorratsdatenspeicherung
Am Rande erwähnt der Bericht vom April 2011 auch interessante Fakten zur Vorratsdatenspeicherung: Die vom Bundesjustizministerium 2010 in Auftrag gegebene und bis heute unter Verschluss gehaltene Untersuchung des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung trägt den Titel „Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“. Das vorläufige Ergebnis der Forscher:
„Die inzwischen deutlich verkürzten Speicherfristen dürften sich auf die Fälle der unmittelbaren Gefahrenabwehr freilich nicht in nennenswertem Umfang auswirken. Denn für eine kurze Zeitspanne von etwa sieben Tagen sind die Daten bei den allermeisten Anbietern auch heute noch verfügbar, sodass die Standortdatenabfrage, die im Gefahrenfall ja in aller Regel auf Echtzeitdaten bezogen ist, als Maßnahme der Gefahrenabwehr jedenfalls grundsätzlich auch weiterhin verfügbar sein dürfte.“
Die Dokumente im Volltext
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.php/bericht-uber-kfz-massenabgleich-geleakt/
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| Stoppt diesen Wahnsinn!!! |
Gulli - Kfz-Massenabgleich in Brandenburg offenbar völlig nutzlos
Statt schwere Straftaten mit Hilfe des Kfz-Massenabgleichs aufzuklären, konzentriert man sich in Brandenburg laut einem geleakten Forschungsbericht offenbar primär auf die Verfolgung von gestohlenen Fahrzeugen. Doch auch dies läuft alles andere als effizient ab. Von 1.800 gemeldeten Eilfahndungen wurden die gestohlenen PKWs nur 28 mal von den Kameras gesichtet. Das waren ganze 2 Prozent.
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| Wehrt Euch!!! |
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| Quer durch den Gemüsegarten dieser Welt!!!! |
Marx 21 - Die Fesselung der Giganten Die Macht der Banken muss gebrochen oder zumindest eingeschränkt werden - darin sind sich von Occupy und Attac über DIE LINKE bis hin zu SPD und Grünen alle einig. Doch wie soll das funktionieren? Mit den Banken und anderen Großinstitutionen der Finanzwirtschaft hat sich die Occupy-Bewegung nicht den leichtesten Gegner ausgesucht. Im Oktober zeigte eine Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich auf, wie einflussreich die Finanzinstitute sind. Aus Daten von 37 Millionen Unternehmen schälten sie eine Supereinheit von 147 besonders mächtigen Unternehmen heraus. Diese Supereinheit ist ein in sich geschlossenes System.
Duckhome - Image reicht nichtManchmal schaut man hinüber zu den Leuten der besseren Hälfte der bürgerlichen Mittelschicht. Da gehts ja zu wie bei Hempels unterm Sofa, denkt man sich und kann es gar nicht glauben. Was haben die bloß? Fehlt denen was? Die Causa Wulff gewährt momentan hell ausgeleuchtete Einblicke in das Leben derer, die ganz oben angekommen sind.
Heise - Gericht: Filesharing-Abmahnung ist "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten..
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Eichner's Blog - Neun auf einen Streich: S&P-Rating, die Euro-Zone oder wer wem vertrauen kannStandard & Poor´s hat gestern die Kreditwürdigkeit von Frankreich und Österreich um eine Stufe von AAA auf AA+ heruntergesetzt. Das Rating von Malta, der Slowakei und Sloweniens wurde ebenfalls um jeweils eine Stufe zurückgenommen. Die Bonität von Italien, Spanien, Portugal und Zypern verschlechterte sich um zwei Stufen. Für Ratingagenturen sind ebenso wie für die Finanzmärkte Glaubwürdigkeit und Vertrauen entscheidende Geschäftsgrundlagen. Doch beides geht mit jedem weiteren schwer nachvollziehbaren und deswegen umstrittenen Rating sukzessive verloren.
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start-trading.de - Abstufung: Europa ist sitzen geblieben
S&P hat ihre Ankündigung wahr gemacht und hat neun Staaten in Europa eine Senkung der Kreditwürdigkeit verpasst. Man könnte auch sagen “ein schlechtes Zeugnis” ausgestellt. Es ist wie in der Schule. Wenn man schlechte Leistungen erbringt, dann bleibt man sitzen und muss das Schuljahr wiederholen. Sogar einen blauen Brief hatten die betroffenen Nationen erhalten. Gebessert haben sich ihre Leistungen nicht. So ist die Abstufung nur richtig.
Deutsche Mittelstands Nachrichten - Standard & Poor’s: Schelte für Sparkurs in Europa, Lob für EZB S&P begründet die Herabstufungen mit der einseitigen Sparpolitik in Europa. Lob gibt es dagegen für die Europäische Zentralbank – für die Bankenrettung. Der Bericht ist ein Abgesang auf eine politische Konstruktion, die zwar eine gemeinsame Währung, jedoch keine einheitliche Wirtschafts- und Fiskalpolitik hat.
Rott & Meyer - Aktuelle Thesen zu Anleihen, Aktien, Gold und Silber
Allmählich müsste sich ja herumgesprochen haben, dass Ratingagenturen mit den Euro-Ländern ein durchsichtiges Spielchen treiben. Wie jetzt Standard & Poor’s mit der Abstufung der Bonität Frankreichs und anderer Länder des Euro-Raums. Da haben sich Italien und Spanien gerade über Anleihen zu unerwartet günstigen Konditionen frisches Geld besorgt, und schon geraten die Franzosen ins Visier…
lost in Europe - Provokation aus NewYork
Das Downgrading für Frankreich zeigt einmal mehr, dass die Ratingagenturen mit ihren Urteil Politik machen und die Märkte manipulieren. Just in der Woche, in der Frankreich, Spanien und Italien erfolgreich Staatsanleihen platziert haben, senkt S&P in New York den Daumen. Das kann kein Zufall sein, heißt es in Paris. Auch in Brüssel wundert man sich, hinter vorgehaltener Hand spricht man von einer Provokation.
Telepolis - Aus dem Innenleben der deutschen Trojaner-SchmiedeMehrere parlamentarische Anfragen enthüllen Details zur Nutzung von Schadprogrammen zum Infiltrieren privater Rechnersysteme. Software der britischen Firma Gamma wird vom BKA zum Billigpreis getestet. Die Niederlande setzen deutsche Trojaner ein, deren Funktionalitäten teilweise "deaktiviert" oder "blockiert" werden können. Auch die EU-Agentur Europol nutzt ein breites Arsenal von Überwachungssoftware. Ob auch Staatsanwaltschaften EU-weit am internationalen Austausch über Trojaner teilnehmen, weiß die Bundesregierung angeblich nicht.
Rationalgalerie - Demokratie, Dein Name ist Öl - Wenn Syrien brennt, brennt der ganze Nahe OstenGern ist es der französische Staatspräsident Sarkozy, der ein härteres Vorgehen gegen die syrische Regierung fordert. Frankreich war über Jahrzehnte Kolonialmacht in Syrien und weiß, wie man mit Regierungen umgeht, die nicht so wollen wie Paris will: Mitte 1925 zerbombten die französischen Truppen einen Aufstand in Syrien, um, weil das erste Bombardement nicht erfolgreich war, 1945 erneut Bomben auf die syrische Hauptstadt Damaskus zu werden. Gulli News - USA: Sexuelle Übergriffe wiegen weniger als ein Terrorverdacht?Als eine afrikanisch-amerikanische Studentin der Leitung der Universität von Bridgeport (Connecticut) mitteilte, dass sie sexuell belästigt wird, passierte lange Zeit nichts. Daraufhin strengte sie eine Klage gegen die Verwaltung der Hochschule an. Als ihr Studienkollege sie dann als Reaktion als Terroristin anzeigte, stand kurze Zeit später das FBI vor ihrer Tür.
Cicero, Online - Magazin für politische Kultur - Rechtsterrorismus: Ein Staat duckt sich weg
Vor wenigen Wochen wurde die blutigste Terrorserie seit Bestehen der RAF entlarvt. Konsequenzen? Aufarbeitung? Fehlanzeige. Statt dessen übt sich Deutschland in Selbsttäuschung. Vor wenigen Wochen wurde, eher per Zufall, eine rechtsextreme Terrorzelle mit dem klingenden Namen Nationalsozialistischer Untergrund enttarnt. Jahrelang waren junge Menschen aus dem Osten Deutschlands durchs Land gezogen und hatten wahllos Menschen mit Migrationshintergrund hingerichtet. Schneider, Blumenverkäufer, Kioskbesitzer – Menschen, die ihrer Arbeit nachgingen und unglücklicher Weise zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Einzig ihre Herkunft besiegelte ihr Schicksal.
Sprengsatz - Der Merkel-Faktor
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Grenzwissenschaft - Iranischer Wissenschaftler: "Irans 'Fliegende Untertasse' erbeutete US-Drohne" Anfang Dezember 2011 feierte die iranische Führung in den Medien einen Propagandaerfolg im sich zuspitzenden Konflikt mit den USA, als es dem iranischen Militär gelang, eine hochmoderne US-Aufklärungsdrohne vom Typ RQ-170 offenbar nahezu unbeschädigt abzufangen. Seither rätseln US-Regierung und internationale Medien darüber, wie dies den iranischen Streitkräften gelingen konnte, ohne dass das unbemannte Flugzeug offenbar durch Beschuss oder einen Absturz zu Schaden gekommen ist. Kürzlich behauptete ein iranischer Wissenschaftler nun, dass die Drohne durch den Einsatz von Kraftfeldern einer iranischen untertassenförmigen Drohne sanft gekidnappt worden sei.
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Der Kojote (Satire) - “Wulff-Vorwürfe” jetzt als Sammelbilder erhältlich
kojote/BERLIN (eb) - Seit Jahrzehnten verkaufen Anbieter wie die Firma “Panini” bunte Sammelbilder von Sportlern oder Filmen. Jetzt gibt es auch die “Vorwürfe gegen Wulff” als Klebebildchen in den Geschäften zu kaufen. Seit Dienstag sind die 300 verschiedenen Sammelbildchen im Handel, die jeweils einen anderen “Neuen Vorwurf gegen Wulff” darstellen. Verkauft ....
Politikprofiler - Unfall / Havarie im Mittelmeer "Costa Concordia" - Ein Konsumknast ging unter
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The Intelligence - Iran: Die Angriffe richten sich gegen die Zentralbank
Dem Finanzsektor scheint es weltweit von Bedeutung, dass Zentralbanken nicht unter der Kontrolle von Regierungen stehen. Auch im Iran! Offiziellen Darstellungen zufolge, handelt es sich bei den vermuteten Bemühungen Irans, eigene Atomwaffen herzustellen, um den Anlass für Wirtschafts-Sanktionen. Die jüngsten Enthüllen verdeutlichen jedoch: Das eigentliche Ziel ist die iranische Zentralbank!